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Studienbeiträge

Der Senat der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel hat die Einführung von Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2008 beschlossen und eine ‚Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen' verabschiedet.

Nach dieser Satzung sind grundsätzlich alle Studierenden beitragspflichtig.

Der Studienbeitrag in Höhe von 350,- € pro Semester wird erstmals fällig mit dem Antrag auf Einschreibung oder Rückmeldung für das Sommersemester 2008 und wird zusammen mit der Semestergebühr erhoben.

Der Studienbeitrag ist fällig mit der Einschreibung oder Rückmeldung und ist in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Eine Einschreibung oder Rückmeldung kann nur erfolgen, wenn Studienbeitrag und Semesterbeitrag rechtzeitig eingezahlt wurden. Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2008 läuft vom 14.1.2008 bis 24.4.2008.

Unter bestimmten Umständen sind Befreiungen und Ermäßigungen möglich. Beachten Sie bitte, dass Anträge in der Regel spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen der Rückmeldefrist gestellt werden müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Paas (Mo-Do in der Zeit von 9-12.30 Uhr und von 13.30-14.30 Uhr, Telefon 0202-2820-507, E-Mail paas(at)thzw.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass für Studierende der KiHo die Inanspruchnahme eines Studienbeitragsdarlehns der NRW-Bank möglich ist.

Anträge und Informationen zum Download

Studienbeitragssatzung

Auflistung der Gründe, die zur Befreiung oder Ermäßigung führen

Antrag auf Studienbeitragsermäßigung/-befreiung

Antrag auf Studienbeitragsbefreiung für ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind oder werden

Antrag auf Studienbeitragsbefreiung für ausländische Studierende wegen Bedürftigkeit

Antrag auf Studienbeitragsbefreiung -Berücksichtigung als Härtefall-

Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank